AGB-KIJU-Reisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – KI JU Reisen
Stand: 03.11.2018

1. Geltung der gesetzlichen Regelungen
Für die mit der KI JU Ferienservice GmbH geschlossenen Pauschalreiseverträge gelten die gesetzlichen Regelungen. Sie werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt.

2. Bezahlung
a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. §651r BGB erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen.
b) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4c zu belasten.

3. Leistungsänderungen
Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann der Veranstalter einseitig ändern, allerdings nur dann, wenn die Änderungen unerheblich sind. Der Veranstalter hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Änderungen zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Beginn der Reise bzw. des Aufenthalts erklärt wird.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Tritt der Kunde vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Reise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf seine Vergütung. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist und wenn nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort im Sinne der Regelung des §651h Absatz 3 BGB erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweilig vereinbarten Preis verlangen.
c) Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

– vor dem 42. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
– Rücktritt ab 42 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
– Rücktritt ab 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
– Rücktritt ab 19 bis 11 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
– Rücktritt ab 10 Tage vor Reisbeginn 80% des Reisepreises
– bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises

d) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
e) Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
b) Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

6. Rechtswahl und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für beide Vertragspartner der Sitz des Veranstalters. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

Weitere vorvertragliche Informationen

1. Bezahlung
a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. §651r BGB erfolgen.
b) Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KI JU Ferienservice GmbH ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen.
c) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen KI JU Ferienservice GmbH der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten.

2. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
Die Reisenden können jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Die Höhe der Rücktrittsgebühr ist unter Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KI JU Ferienservice GmbH geregelt.

3. Rücktritt des Reiseveranstalters nach §651h (4) BGB
Nach §651h Absatz 4 Satz1 Nummer 1 BGB kann der Reiseveranstalter wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tage vor Reisebeginn, bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen spätestens 7 Tage vor Reisebeginn und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn zugegangen sein.

4. Reiseversicherungen
Den Reisenden wird empfohlen, eine Reisekostenrücktrittsversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod abzuschließen. Die Reisenden können eine solche Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ihrer Wahl abschließen. Die KI JU Ferienservice GmbH vermittelt auf Wunsch Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen, Auslandsreise-Krankenversicherungen bei der Union Reiseversicherung AG sowie Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen bei der Feuersozietät Berlin-Brandenburg Versicherungsaktiengesellschaft.

5. Verantwortlichkeiten des Reiseveranstalters
a) Die KI JU Ferienservice GmbH ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich.
b) Die KIJU Ferienservice GmbH ist gemäß §651q BGB zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet.

6. Kontaktdaten des Reiseveranstalters
Benötigt der Reisende Unterstützung nach §651q BGB oder will er einen Reisemangel anzeigen, kann er sich an die KIJU Ferienservice GmbH wenden unter: Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin, Tel.: 0302933190, 017661964108, E-Mail: anfrage@kiju-reisen.de

7. Obliegenheiten des Reisenden bei Reisemängeln
Dem Reisenden obliegt es, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen.

8. Erreichbarkeit Minderjähriger auf Reisen
Bei Minderjährigen , die ohne Begleitung durch einen Elternteil oder eine andere berechtigte Person reisen, kann eine unmittelbare Verbindung von einem Elternteil oder einer anderen berechtigten Person zu dem Minderjährigen oder zu dem an dessen Aufenthaltsort für ihn Verantwortlichen unter der Telefonnummer 0302933190 oder 017661964108 hergestellt werden.

9. Verbraucherstreitbeilegung / Online Streitbeilegungsplattform
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die KI JU Ferienservice GmbH nimmt derzeit nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Veranstalter der Reisen:
KI JU Ferienservice GmbH,
Franz Mehring Platz 1, 10243 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 29 33 19 0
E-Mail: anfrage@kiju-reisen.de

Merkblatt nach Anlage 11 zu Artikel 250 §2 Absatz 1 EGBGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die KI JU Ferienservice GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die KIJU Ferienservice GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die KI JU Ferienservice GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon 0611 533-0, Fax: 0611 533-4500, E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der KI JU Ferienservice GmbH verweigert werden.

„Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form“