Informationen zum Coronavirus

Aktuelle Informationen zum Coronavirus – Reisen bei Jugendtours

Das Coronavirus hat unseren Alltag in den letzten beiden Jahren vielseitig geprägt. Wir beobachten weiterhin die Entwicklungen in den einzelnen Reiseländern aufmerksam und passen unsere Hygienekonzepte permanent an.
Unser Team arbeitet stets gewissenhaft daran, die gewohnte Qualität im Sinne von Service und verlässlicher Kinder- und Jugendbetreuung auf all unseren Reisen fortzuführen. Wir sind dabei im intensiven Austausch mit unseren örtlichen, langjährigen Partnern, sowie im ständigen Dialog mit den zuständigen Behörden.
In den vergangenen beiden Jahren haben wir ca. 23.000 Kindern und Jugendlichen abseits von Homeschooling und vielen Einschränkungen, unter hohem Arbeitsaufwand, einen unvergesslichen Urlaub und eine kleine Auszeit vom stressigen Alltag ermöglicht.
Seien Sie gewiss, dass bei allen Entscheidungen das Wohl der Kinder, Jugendlichen und Mitarbeiter im Mittelpunkt steht. So haben wir zum Beispiel in den vergangenen beiden Jahren, Reisen im Winter oder Sommer auf Grund ungünstiger Entwicklungen absagen und zeitnah erstatten müssen. Gestärkt durch viele neue Erfahrungen sehen wir als Reiseveranstalter jedoch mit großer Zuversicht in die Zukunft.

Risikofrei buchen! Bei jeder Buchung inklusive:


Logo Corona-ReiseschutzCorona-Reiseschutz
Wir bieten Ihnen mit unserem Corona-Reiseschutz eine sorgenfreie Urlaubsplanung. Kommt es nachweislich zu einer offiziellen Quarantäneanordnung (private, häusliche Isolation) durch Behörden zum Reisezeitraum, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der kostenfreien Umbuchung oder Stornierung an. Sie können auf einen späteren Reisezeitraum (gleiches oder anderes Reiseziel) umbuchen oder bekommen die bereits getätigten Zahlungen erstattet.

Logo Corona-ReiseschutzGeld-Zurück-Garantie
Wir erstatten Ihnen den eingezahlten Reisepreis innerhalb von 10 Tagen auf ihr Konto zurück, wenn das Auswärtige Amt zum jeweiligen Reisezeitraum eine Reisewarnung für Ihr Zielgebiet ausspricht bzw. das Robert-Koch-Institut das Reiseziel als Risikogebiet bewertet, es dadurch zu erheblichen Einschränkungen der Reiseleistungen kommt und wir aus diesem Grund die Reise absagen müssen. Wir verzichten auf Reisegutscheine oder anderen Guthabenvarianten – Sie bekommen Ihr Geld zurück – Versprochen!

Logo Corona-ReiseschutzRückholgarantie
Wir garantieren Ihnen, dass wir im Fall von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen (z.B. Grenzschließungen oder Lockdowns im Reisegebiet) während der Reise unsere Gäste unverzüglich und mit einem sofortigen von uns organsierten und kostenlosen Rücktransport nach Hause bringen. Das ist schließlich unsere Pflicht gegenüber unseren Gästen.

FAQ Coronavirus – Fragen und Antworten

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Ja. Ferienlager und Jugendreisen können aktuell bei Einhaltung der vor Ort bestehenden Regelungen stattfinden. Natürlich können wir nicht in die Zukunft schauen und eine genaue Entwicklung der Situation in Deutschland oder Europa vorhersagen, aber wir können, wollen und werden uns auf die Umstände und Vorgaben der Behörden einstellen.

Skifreizeiten in Österreich

Bei unseren Skifreizeiten in Österreich ist davon auszugehen, dass eine Beherbergung, der Aufenthalt in gastronomischen Einrichtungen, die Nutzung der Bergbahnen in den Skigebieten zum Reisezeitpunkt nur für Personen möglich sein wird, die gegen Covid19 vollständig geimpft oder genesen sind (2G Regelung). Dies bedeutet, das nur geimpfte und genesene Personen an der Reise teilnehmen können. Allen anderen Personen können wir die Teilnahme an der Reise leider nicht mehr ermöglichen.

Skifreizeit in Italien

Bei unserer Skifreizeit in Südtirol ist davon auszugehen, dass eine Beherbergung, der Aufenthalt in gastronomischen Einrichtungen, die Nutzung der Bergbahnen in den Skigebieten zum Reisezeitpunkt nur für Personen möglich sein wird, die gegen Covid19 vollständig geimpft oder genesen sind (2G Regelung). Dies bedeutet, das nur geimpfte und genesene Personen an der Reise teilnehmen können. Allen anderen Personen können wir die Teilnahme an der Reise leider nicht mehr ermöglichen. Die Durchführung unter 3G Regelungen ist leider nicht möglich, da es im Ort keine Möglichkeit gibt einen täglichen kostenpflichtigen zertifizierten Antigentest (ca. 20 EUR pro Tag) durchführen zu lassen.

Skifreizeit in Bayern

Bei unserer Skifreizeit in Inzell ist davon auszugehen, dass eine Beherbergung, der Aufenthalt in gastronomischen Einrichtungen, die Nutzung der Bergbahnen im Grenzskigebiet zum Reisezeitpunkt nur für Personen möglich sein wird, die gegen Covid19 vollständig geimpft oder genesen sind (2G Regelung). Dies bedeutet, das nur geimpfte und genesene Personen an der Reise teilnehmen können. Allen anderen Personen können wir die Teilnahme an der Reise leider nicht mehr ermöglichen. Für Personen, die zum Reisezeitpunkt jünger als 12 Jahre sind, gilt diese Regelung aktuell nicht.

Paris zu Ostern

Bei unsere Fahrt nach Paris ist davon auszugehen, dass eine Beherbergung, der Aufenthalt in gastronomischen Einrichtungen, der Besuch von Museen, Ausflugschiffen und des Disneyland in Paris zum Reisezeitpunkt nur für Personen möglich sein wird, die gegen Covid19 vollständig geimpft oder genesen sind (2G Regelung) Dies bedeutet, das nur geimpfte und genesene Personen an der Reise teilnehmen können. Allen anderen Personen können wir die Teilnahme an der Reise leider nicht mehr ermöglichen. Die Durchführung unter 3G Regelungen ist leider nicht möglich, da es vor Ort keine zeitliche Möglichkeit gibt einen täglichen kostenpflichtigen zertifizierten Antigentest (ca. 29 EUR pro Tag) durchführen zu lassen. Für Personen, die zum Reisezeitpunkt jünger als 12 Jahre sind, gilt diese Regelung aktuell nicht. Hier ist nur ein Antigentest bei Einreise nach Frankreich notwendig.

Eine klare Aussage zu den geltenden Regelungen im Sommer 2022 lässt sich aktuell leider nicht treffen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Durchführung der Reisen im Sommer 2022 weiterhin unter Regelungen möglich sein wird.

Wir beobachten stetig die Situation im In- und Ausland und werden alle Kunden mitteilen, welche Regelungen zum Reisezeitraum gelten werden, sobald Sie uns bekannt sind.

Darüber hinaus bieten wir allen Gästen unseren bewährten Corona-Reiseschutz, sowie die Geld-Zurück-Garantie bei Buchung an. Damit haben Sie weiterhin keine Risiko beim Buchen und sind mit uns auf der sicheren Seite!

Unser Corona-Reiseschutz bietet allen Gästen die Möglichkeit der sorgenfreien Planung. Damit schließen wir für Euch die Lücke zu unseren buchbaren Versicherungsleistungen (Reiserücktrittschutz oder Komplettschutz). In Zeiten der Pandemie kann es passieren, dass man auf Grund des Kontaktes zu infizierten Personen oder Personengruppen unter Quarantäne gestellt wird. Was bedeutet das für Euch?

Generell schützen euch unsere buchbaren Versicherungsleistungen, wenn ihr z.B. vor Reiseantritt erkrankt und dann nachweislich (RRV Formular) bescheinigen könnt, z.B. durch Euren Hausarzt, dass Ihr nicht reisefähig seid. Jedoch schützen sie Euch nicht, wenn Ihr z.B. nicht erkrankt und unter Quarantäne gestellt werdet.

Unter dem Begriff Quarantäne versteht man die private, häusliche Isolation (vorgeschriebene Beschränkung des Aufenthaltsortes) durch Anordnung einer Behörde (z.B. Gesundheitsamt). Auf Grund dieser Anordnung ist dann der geplante Reiseantritt leider nicht möglich. Dies beinhaltet jedoch z.B. nicht den stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, sondern nur die private, häusliche Isolation.

Wir wollen Euch mit euren Sorgen nicht allein lassen! Reicht Ihr nachweislich die offizielle Quarantäneanordnung ein, dann bieten wir euch die Möglichkeit der kostenfreien Umbuchung oder Stornierung* an. Ihr könnt dann sorgenfrei auf einen späteren Reisezeitraum (gleiches oder anderes Reiseziel) umbuchen oder bei Stornierung die bereits getätigte Zahlungen erstattet bekommen.

* (bei Flugreisen nicht anwendbar)

Eine Stornierung ist jederzeit möglich, jedoch nicht kostenfrei. Wir bitten Euch, uns schriftlich per Mail oder Post den Stornierungswunsch mitzuteilen. Die Stornierung führen wir dann gemäß unserer AGBs durch.

Generell wollen wir das Risiko für jeden Einzelnen minimieren, in dem wir eine Restzahlung zur gebuchten Reise erst 4 Wochen vor Reisebeginn einfordern. Sollte eine Reise nicht durchgeführt werden können, werden wir diese absagen und die bisher geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

Unser Rat: Ihr solltet vorerst nicht von selbst stornieren. Ob aktuell bestehende Beschränkungen zum Reisezeitraum weiterhin gelten werden oder eben neue dazukommen ist nicht wirklich abzusehen. Wenn für die Region oder den Zeitraum der gebuchten Ferienlager- und Jugendreise keine Reiseverbote oder sonstige Beschränkungen gelten, die das Reisen unmöglich machen, fallen immer Stornogebühren an.

Sollten Reisen z.B. auf Grund eines Reiseverbotes für entsprechende Zielgebiete oder der Einstufung zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet abgesagt werden müssen, könnt Ihr kostenlos auf eine andere Reise innerhalb der bestehenden Saison umbuchen oder Ihr erhaltet die bereits gezahlten Beträge erstattet. Als Unternehmen sind wir natürlich bemüht alle Reisen durchzuführen, jedoch sind wir uns der Risiken bewusst und haben entschieden, dass eine Durchführung um jeden Preis nicht unser Anspruch ist. Ihr seid damit immer auf der sicheren Seite!

Nein. Der bei uns gebuchte Reiserücktrittsschutz greift nicht bei COVID-19 bzw. anderen Pandemien. Er greift nur dann, wenn Ihr selbst erkrankt. Gegen eine Angst vor einer Erkrankung bzw. Angst vor einer Pandemie könnt Ihr Euch leider nicht versichern lassen. Weitere Informationen zum Rücktrittschutz findet Ihr hier.

Bei Anreise am ersten Haltepunkt sind unsere Busse desinfiziert und gründlich gereinigt. Beim Check-In, sowie Ein- und Ausstieg am Bus muss ein Sicherheitsabstand von 1,50 m eingehalten werden, daher ist es leider nicht möglich, dass Ihr, liebe Eltern, Eure Kinder in den Bus begleitet. Parallel erfolgt die Verladung des Reisegepäcks durch das Fahrpersonal. Nachdem Ihr, liebe Teilnehmer, euren Sitzplatz bezogen habt, müsst Ihr diesen während der gesamten Fahrt nutzen. Ein Tausch ist dann nicht mehr möglich. Während der Fahrt gilt aktuell generell eine Maskenpflicht, daher ist ein Mindestabstand zum Sitzplatznachbarn nicht nötig. Unsere Busse verfügen über modernste Klimaanlagentechnik, welche mit leistungsstarken Filtern und direkter Frischluftzufuhr einen regelmäßigen Luftaustausch garantieren. Auf der Rückreise gelten die gleichen Regelungen.

Unser umfassendes Hygienekonzept zur Vermeidung einer Infektion mit COVID-19 oder anderen Viren soll Euch, liebe Teilnehmer, einen bestmöglichen Schutz bieten. Hierzu haben wir in den vergangenen Sommern viele Erfahrungen gesammelt. Wir berücksichtigen nach geltenden Regelungen des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Auswärtigen Amtes, sowie des Bundesministeriums für Gesundheit alle Bestandteile einer Jugendreise oder eines Ferienlagers von z.B. der Anreise, über die Busfahrt, den Check-in oder die Unterbringung. Generell können die anzuwendenden Hygienemaßnahmen von Bundesland zu Bundesland, sowie Reiseland zu Reiseland sehr unterschiedlich sein. Daher passen wir die Hygienekonzepte länderspezifisch immer wieder an und bewerten die einzelnen Bestandteile neu. Unsere angepassten Hygienekonzepte für das jeweilige Reiseziel findet Ihr in den Reiseunterlagen. Einen generellen Überblick zum allgemeinen Hygienekonzept findet Ihr hier.

Ihr werdet In Deutschland und im Ausland bei entsprechender Symptomatik generell erst einmal von der Gruppe isoliert. Anschließend werdet Ihr, wenn notwendig, zum Arzt gebracht und untersucht. Dieser stellt auf Grundlage der Symptomatik eine Diagnose und wird gemäß der normalen Vorgehensweise, sowie den entsprechenden Verordnungen und des Infektionsschutzgesetzes des Landes weitere Maßnahmen, in Absprache mit den zuständigen Behörden, vorgeben. Sollten die Symptome zu keiner bekannten pandemischen Erkrankung passen, werdet Ihr ganz normal behandelt und könnt weiterhin ohne Einschränkungen an der Reise teilnehmen.

Bei Anreise: Bei Buseinstieg oder bei Eigenanreise ist ein negativer Test (je nach Verordnung Antigenschnelltest oder PCR-Test) oder ein Nachweis über eine Genesung (max. 6 Monate alt) oder vollständige Impfung (2te Impfung bereits 14 Tage zurück) vorgeschrieben. Das negative Testergebnis oder der Nachweis muss in ausgedruckter Form beim Betreuer abgegeben werden. Ein Selbsttest (Laientest) ist nicht zugelassen.

Bei Rückreise: Bei Rückreisen im Inland oder aus dem Ausland gilt wie bei der Anreise eine generelle Nachweispflicht über einen negativen Test (je nach Verordnung Antigenschnelltest oder PCR-Test), eine Genesung oder eine vollständige Impfung. Es kann jedoch immer wieder zu Änderungen der Verordnungen kommen.

Diese Nachweispflichten sind zeitlich nicht terminiert, also z.B. nicht bis zum 28.02.2022 vorgeschrieben. Daher lassen sich also keine verbindliche Aussage treffen, ob diese Regelungen auch zum Reisezeitraum bestehen werden. Gleiches gilt für unsere Reiseziele in europäische Staaten. Sollte sich hier etwas zum Reisezeitraum ändern, werden wir Euch per Email darüber informieren.

Alle Informationen zur Nachweispflicht findet Ihr z.B. hier:

Bei Anreise: Bei Buseinstieg oder bei Eigenanreise ist ein Nachweis über eine Genesung (max. 6 Monate alt) oder vollständige Impfung (2te Impfung bereits 14 Tage zurück) vorgeschrieben. Der Nachweis muss in ausgedruckter Form beim Betreuer abgegeben werden.

Bei Rückreise: Bei Rückreisen im Inland oder aus dem Ausland gilt wie bei der Anreise eine generelle Nachweispflicht über eine Genesung oder eine vollständige Impfung. Es kann jedoch immer wieder zu Änderungen der Verordnungen kommen.

Diese Nachweispflichten sind zeitlich nicht terminiert, also z.B. nicht bis zum 28.02.2022 vorgeschrieben. Daher lassen sich also keine verbindliche Aussage treffen, ob diese Regelungen auch zum Reisezeitraum bestehen werden. Gleiches gilt für unsere Reiseziele in europäische Staaten. Sollte sich hier etwas zum Reisezeitraum ändern, werden wir Euch per Email darüber informieren.

Alle Informationen zur Nachweispflicht findet Ihr z.B. hier:

Nein. Aktuell besteht keine Impflicht in Deutschland oder anderen europäischen Staaten bzw. der EU. Wir beobachten permanent die Diskussionen rund um eine Impflicht, die z.B. das Reisen reglementieren könnte. Derzeit gibt es keine Signale auf Bund- und Länderebene in Deutschland oder der EU und ihrer Staaten ein solche Pflicht einzuführen. Sollte sich hier etwas zum Reisezeitraum ändern, werden wir Euch per Email darüber informieren.

Generell ist es immer ratsam, dass Ihr euch selbstständig informiert. Wir beobachten die Situation in Eurem Sinne sehr genau. Dabei berücksichtigen wir Eure Sichtweisen, die Eurer Eltern, unserer Leistungsträger, Partner und Mitarbeiter. Unsere und Eure Gesundheit und Sicherheit stehen bei allen Entscheidungen, neben den wirtschaftlichen Existenzen, immer im Vordergrund.

Als Reiseveranstalter informieren wir uns, welche Maßnahmen in der aktuellen Situation ergreifbar und möglich sind. Generell stehen wir stetig im engen Kontakt mit verantwortlichen Institutionen, Behörden und Partnerunternehmen.

Darüber hinaus verfolgen wir gewissenhaft die neu erscheinenden Entwicklungen bei den verantwortlichen Stellen.